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Medienkontrolle Medienkontrolle

Dieser Mann erhält Ihre Zwangsbeiträge und lacht Sie aus.

(Wer zuletzt lacht, lacht am Besten…)

Medienkontrolle Medienkontrolle

Hayali weiß, was Sie denken dürfen. Und lässt Sie bezahlen.

(Na dann: Haltung bewahren – und kündigen.)

Medienkontrolle Medienkontrolle

Dieser Mann unterbricht jeden. Verdient Millionen. Und Sie bezahlen.

(ZDF-Talk als Selbstgespräch.)

Hinweis zum Vollstreckungsskandal

Du bist Teil einer Bürgerbewegung

Mit deinem Beitrag von einmalig 55 Euro oder monatlich 15 Euro unterstützt du eine gemeinschaftliche Infrastruktur, die es zehntausenden Bürgern ermöglicht, dem Zwangssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks organisiert entgegenzutreten.

Du erhältst keinen individuellen Dienstleistungsvertrag, sondern beteiligst dich an der Finanzierung von Vorlagen, Strukturen und juristischen Standardprozessen, die kollektiv Wirkung entfalten.

Dein Beitrag ist ein solidarischer Kostenanteil – damit aus Einzelnen eine Bewegung wird, mit dem wir dem Zwangs-System von ARD, ZDF und Deutschlandfunk die Maske vom Gesicht ziehen. Nicht mit Parolen, sondern mit Paragraphen.


Noch einen allerletzten Beitrag bezahlen und dann ist Schluss!

Bereits über 30.000 Verfahren – getragen von Vielen

Jede einzelne Klage ist Teil eines größeren Musters. Nicht die einzelne Entscheidung lässt das Kartenhaus der Rechtfertigung wackeln, sondern die Masse gleichgelagerter Rechtsakte.

Dein Beitrag finanziert genau diese kollektive Wirkung: standardisierte Schreiben, koordinierte Abläufe, rechtliche Infrastruktur. Nicht für einen Einzelnen, sondern für alle.

Zahlung stoppen - System kippen

Genug ist genug.

Sogar Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern in einem offenen Brief eine radikale Reform.

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Sie prangern das strukturelle Versagen und die mangelnde Meinungsvielfalt an. Kritische Berichterstattung? Fehlanzeige. Stattdessen werden regierungskritische Positionen verzerrt oder unterdrückt.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist nachweislich verfassungs- und europarechtswidrig und daher untragbar. Genau deshalb kämpfen wir vor den Verwaltungsgerichten dafür, diesem Zwangssystem ein Ende zu setzen.

Noch einen allerletzten Beitrag bezahlen und dann ist Schluss!

Bundesverfassungsgericht sieht Handlungsbedarf

Der öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom

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18.07.2018 als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags definiert hat, wird von ARD und ZDF nicht mehr erfüllt. Die Voraussetzung, dass ein individueller Vorteil für die Bürger besteht – durch authentische, sorgfältig recherchierte und vielfältige Berichterstattung – ist nicht mehr gegeben.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert die Fachgerichte und Landesrundfunkanstalten dazu auf, die Einwände gegen die Qualität und Vielfalt der Programme individuell zu prüfen. Gemeinsam liefern wir die Argumente und Beweise, die diesen Umstand belegen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betonte, dass der Rundfunkbeitrag nur verfassungskonform ist, wenn er einen klaren Vorteil für den Einzelnen bietet. Doch die Realität hat sich geändert: Die ursprüngliche Grundlage des Urteils ist nicht mehr erfüllt. Dies könnte bei einer positiven Entscheidung der Gerichte das Aus für den Zwangsbeitrag bedeuten.





Unausgewogene Berichterstattung

Wir Bürgerinnen und Bürger wollen uns ohne Bevormundung und Ideologie frei informieren und diskutieren können.

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Doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat diesen Anspruch längst verloren. Statt einer ausgewogenen Berichterstattung erleben wir Ideologie und Einseitigkeit. Gemeinsam mit dir wollen wir dafür sorgen, dass der Rundfunk von Grund auf reformiert wird – ehrlich, transparent und frei von Manipulation. 

Nur eine Organisation, die sich an die Prinzipien der Meinungsfreiheit hält, kann die Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie schaffen. Deine Unterstützung macht den Unterschied!





Massive Datenschutzverstöße

Der Beitragsservice handelt ohne rechtliche Grundlage und verstößt systematisch gegen die Datenschutzrechte der Bürger.

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Daten der Beitragszahler werden von den Kommunen weitergegeben – ohne rechtmäßige Zustimmung. Der Beitragsservice, als Teil einer nichtrechtsfähigen Körperschaft, ist gar nicht berechtigt, solche Vereinbarungen zu schließen.

Wir wehren uns gegen diese Verstöße – sowohl auf kommunaler Ebene als auch direkt bei den Rundfunkanstalten. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Datenschutz wieder ernst genommen wird.





Mir reicht’s – Ich mach mit!

So funktioniert's:

Bei systematischen, dauerhaften Verstößen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Rechtsstaatsprinzip, gesetzliche und vertragliche Grundlagen kann der Beitragszahler nicht verpflichtet sein, diese Rechtsverstöße mit seinen Beiträgen zu finanzieren.

Einer für alle – alle für einen

Allein ist es kaum zu bewältigen, die Argumente und Beweise zu sammeln, die nötig sind, um den Rundfunkbeitrag vor allen Verwaltungsgerichten wegen Datenschutz-Verstößen und einseitigen Inhalten zu Fall zu bringen. Doch zusammen haben wir die Mittel und die Expertise.

Ein Team von spezialisierten Rechtsanwälten hat deshalb als Lösung eine rechtlich wohldurchdachte Reihe sehr wirksamer Dokumente entwickelt, mit der Du dich dagegen wehren kannst, rechtswidrig festgesetzte Zwangsbeiträge zu bezahlen.

Schließe dich unserer wachsenden Gemeinschaft an. Gemeinsam setzen wir uns für eine demokratische Medienlandschaft ein und beenden die Zwangsbeiträge. Ohne einen unabhängigen, inhaltlich ausgewogenen, freien Rundfunk gibt es keine Demokratie.

1.

Eine gut durchdachte Vorgehensweise

Wir gehen gemeinsam mit allen juristischen Mitteln dagegen vor, dass der Rundfunkbeitrag weiterhin festgesetzt und durchgesetzt wird. Das ist eine Aufgabe, die von unseren Rechtsanwälten umfassend ausgearbeitet wurde. Jeder einzelne wird damit in die Lage versetzt, auf höchstem Niveau gegen Beitragsbescheide vorzugehen, datenschutzrechtliche Verfehlungen anzukreiden und auch vor ein Verwaltungsgericht zu ziehen. Die erforderliche Klage mit über 240 Seiten und tausenden Beweisangeboten stellen wir bereit. Eine individuelle, anwaltliche Vertretung mit hohen Kosten ist deshalb nicht mehr erforderlich. Egal, wie die Gegenseite reagiert, erhältst Du die dafür passenden Antwortschreiben für Kommunen und Landesrundfunkanstalten.

Solltest Du darüber hinaus Verständnis-Fragen haben, kannst Du Dich jederzeit an unseren Support wenden. Wir helfen Dir gerne weiter. Unser Anwaltsteam verbessert unsere Vorgehensweise fortlaufend.

2.

Beweise massenweise

Dass sich zigtausend Engagierte erfolgreich gegen den ÖRR-Zwangsbeitrag wehren, ist schon ein starkes Stück. Damit nicht genug: Durch die App rundfunkalarm.de erzeugen wir mit tausenden von Rundfunkteilnehmern Tag für Tag eine wahre Flut von kinderleicht, jedoch fachgerecht erstellten Programmbeschwerden an die öffentlich-rechtlichen Sender und deren Aufsichtsgremien, die Rundfunkräte. Nur so ist es möglich, dass wir weit über den Einzelfall hinaus tatsächlich das systematische Versagen und die flächendeckenden Vergehen des ÖRR akribisch nachweisen und als explosive Beweissammlung zur Untermauerung von Klagen einsetzen können. Dieses geballte Wissen steht dem Beitragsstopper voll zur Verfügung.

3.

Noch mehr Spaß beim Protest:
Hier ist die Beitragsstopper-Lawine!

Der ÖRR ist eine Lachnummer. Wir machen uns daher zigtausendfach auch im Freundeskreis, bei Bekannten und in den Sozialen Medien über den ungerechtfertigten Rundfunkbeitrag lustig. Hier findest du eine Druckanleitung. Du kannst auch jede Datei herunterladen bzw. direkt über die sozialen Medien teilen.Nun lasst uns alle lustig machen und über Beitragsservice lachen!

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Mir reicht’s – Ich mach mit!

Wie konnte man 2013 bloß die bekannte Marke „GEZ“ aufgeben und in „Beitragsservice“ umbenennen? Sollte bestimmt freundlicher klingen. Der Etikettenschwindel setzte sich jedoch nie so richtig durch. Selbst ARD und ZDF halten das bekannte Kürzel noch wacker als Webadresse gez.de am Leben. Da wollen wir natürlich kein Spielverderber sein: Hier noch ein paar nostalgische Sharepics. Viel Spaß beim Verteilen!

Mir reicht’s – Ich mach mit!




Häufig gestellte Fragen

Was ist Beitragsstopper?

Beitragsstopper ist eine zivilgesellschaftliche Bürgerbewegung. Dein Freiheitsbeitrag in Höhe von einmalig 55 Euro bzw. monatlich 15 Euro finanziert eine gemeinsame Infrastruktur, mit der viele Menschen koordiniert, standardisiert und rechtlich strukturiert gegen das Rundfunkbeitragssystem vorgehen, um es zu Fall zu bringen.

Kaufe ich hier eine Dienstleistung?

Nein. Du kaufst keine Dienstleistung. Es kommt kein Dienst- oder Werkvertrag zustande. Dein Freiheitsbeitrag ist ein solidarischer Kostenanteil zur Finanzierung einer kollektiven Infrastruktur.

Erhalte ich individuelle Rechtsberatung oder Vertretung?

Nein. Beitragsstopper erbringt keine individuelle Rechtsberatung, keine Einzelfallprüfung und keine anwaltliche Vertretung. Zur Verfügung gestellt werden standardisierte Vorlagen, auch Klagen, Informationen und Abläufe, die von den Teilnehmern eigenverantwortlich genutzt werden.

Was bekomme ich konkret für meinen Beitrag?

Du erhältst Zugang zu:
• standardisierten Schreiben und Vorlagen,
• Informationen zur koordinierten Vorgehensweise,
• einer technischen und organisatorischen Infrastruktur.
Dies stellt keine Einzelleistung, sondern eine gemeinschaftliche Ressource dar.

Gibt es ein Erfolgsversprechen?

Nein. Es gibt keine Erfolgsgarantie für den Einzelfall. Ziel ist eine systemische Wirkung durch Masse gleichgelagerter Verfahren, nicht der garantierte Erfolg eines Einzelnen.

Warum ist die kollektive Vorgehensweise entscheidend?

Einzelne Verfahren verändern das System nicht. Erst die Masse gleichgelagerter, rechtlich strukturierter Handlungen entfaltet spürbaren Druck. Genau diese Koordination ermöglicht Beitragsstopper.

Wer entscheidet über Inhalte und Weiterentwicklung?

Inhalte und Abläufe entwickeln sich aus juristischer Analyse, praktischer Erfahrung vieler Verfahren und der kollektiven Zielsetzung der Bewegung.

Was passiert mit meinem Freiheitsbeitrag?

Der Freiheitsbeitrag dient der Finanzierung von:
• technischer Infrastruktur,
• Pflege und Weiterentwicklung der Vorlagen,
• Koordination und Kommunikation,
• Betrieb der Plattform.

Kann ich meinen Freiheitsbeitrag zurückfordern?

Nein. Der Beitrag ist ein Kostenanteil zur Infrastrukturfinanzierung. Eine Rückerstattung wegen ausbleibenden individuellen Erfolgs ist ausgeschlossen.

Ist Beitragsstopper eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Inkassodienst?

Nein. Beitragsstopper ist keine Rechtsanwaltskanzlei, kein Inkassodienst und kein Rechtsdienstleister im Sinne des RDG.

Wie genau ist der Ablauf?

Welle 1
Mit bis zu drei aufeinanderfolgenden Schriftsatz-Wellen wehrst Du Dich gegen die rechtswidrige Festsetzung bzw. Durchsetzung des Rundfunkbeitrags. Mit der ersten Welle forderst Du vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten einen Festsetzungsbescheid ein. Sei entspannt, wenn es eine Weile dauert, bis Dir der Festsetzungsbescheid zugestellt wird. Wichtig ist, dass du schon an dieser Stelle deine Zahlungen an den Beitragsservice einstellst. Nach Erhalt des Festsetzungsbescheides wird der Widerspruch eingelegt. Sobald Du den Widerspruchsbescheid erhältst, kannst Du mit der 2. Welle beginnen.

Welle 2
In der zweiten Welle bist du, nachdem Du den Widerspruchsbescheid des Beitragsservices bzw. der Landesrundfunkanstalt erhalten hast. Nun gilt es, vor das zuständige Verwaltungsgericht zu ziehen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen zu lassen. Ohne Anwaltszwang und perfekt vorbereitet mit einer Klage und ausreichend Belegen kannst Du für nur 114 Euro Gerichtskosten (vorausgesetzt der Streitwert übersteigt nicht die 500 Euro) sehr schnell und effektiv vorgehen. Diesen Schritt gehen tausende Menschen gleichzeitig und zwar vor allen Verwaltungsgerichten der Republik – mit einem Ziel: in Karlsruhe zur Entscheidung zu landen.

Welle 3
Sollte trotz des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht eine vollstreckende Instanz auf Dich zukommen, warten in Welle 3 weitere Schreiben, mit denen die Vollstreckung angegriffen wird. Dieses Vorgehen ist juristisch wohlüberlegt und wirkungsvoll

Was genau ist der rechtliche Hintergrund?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 8. Juli 2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 745/17) festgestellt, dass für die Erhebung des Rundfunkbeitrags nur dann eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben ist, solange ein die Erhebung rechtfertigender Vorteil in Form einer authentischen, auf sorgfältig recherchierten Informationen beruhenden, vielfältigen Berichterstattung gegeben ist, die einen individuellen Vorteil bietet.
Dieser öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 als maßgeblichen Grund für die Rechtmäßigkeit des Beitrags ausführte, wird nicht mehr erfüllt. Der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil ist nicht mehr gegeben.
Die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 zugrundeliegende Sachlage (seinerzeit hat das Bundesverfassungsgericht diesen Auftrag als erfüllt angesehen) ist daher nicht mehr gegeben und geändert. Das bedeutet das Aus für den Zwangs-Rundfunkbeitrag.

Kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt seinem Auftrag nach?

Genau das ist die zentrale Frage, die wir nun vor sämtlichen Verwaltungsgerichten massenhaft klären lassen.

Sind meine Daten sicher?

Ja, Deine Daten sind bei uns sicher. Sie werden gemäß der aktuellen Datenschutzbestimmungen verwaltet und nicht an Dritte weitergeben. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier

Warum ist der Unternehmenssitz in den Niederlanden?

Als Organisatoren des Portals haben wir uns bewusst dafür entschieden, den Sitz unserer Gesellschaft in den Niederlanden zu registrieren. Das ermöglicht uns im Falle juristischer Auseinandersetzungen mehr Handlungsspielraum. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das EU-Recht in solchen Fällen auch ein wirksamer Schutz vor Willkür und Zensur sein kann.

Kann der Beitragsstopper auch von Unternehmen genutzt werden?

Lediglich die Datenschutzargumentation kann nicht für Unternehmen genutzt werden.

Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Es ist nie verkehrt eine Rechtschutzversicherung zu haben, gerade im Bereich Verwaltungsrecht mit Datenschutz, ggf. Steuerrecht. (Abhängig von der Versicherung) Da man ja nie weiß was in Zukunft noch alles auf einen zukommen kann.

Was bezahle ich?

Bezahlt wird der Beitragsstopper mit Sofortüberweisung, SEPA-Lastschrift, Kredit- oder Debitkarte, Onlineüberweisung oder Giropay. Wir wickeln die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Novalnet ab. Alternativ kann der Preis von 55,08 Euro unter Angabe der Email-Adresse auch direkt auf unser Giro-Konto überwiesen werden:

Name: Redcap BV
IBAN: NL96 INGB 0675 8406 51
BIC: INGBNL2A (ING)

Welche alternativen Versandmethoden gibt es?

Ausdrucken und postalisch Versenden ist nicht jedermanns Sache.
Zumal man dazu einen Drucker benötigt, und auch noch Zeit, um zur Post zu gehen.
Frag am besten bei Deinem Gericht, welche Optionen es Dir anbieten kann. Alternativ haben wir hier ein paar Versandmethoden zusammengestellt, die von den meisten Gerichten akzeptiert werden.

Fax:
Das Fax wird von allen Gerichten anerkannt. Es gibt unterschiedliche Anbieter - auch online, so dass Du nicht zwingend ein Faxgerät benötigst. Die Kosten sind verhältnismäßig gering. Erkundige Dich allerdings vorab beim Gericht, ob das Gericht Dir nicht die dort hingeschickten Seiten in Rechnung stellt. Hier findest Du unterschiedliche online Anbieter. https://praxistipps.chip.de/fax-online-senden-diese-kostenlosen-anbieter-gibt-es_13517 Es gibt allerdings noch weitere wie Easybell oder Wise. Bitte schau Dir die Angebote genau an und entscheide selbst, wie Du den Versand handhaben möchtest. Wichtig ist, dass Du einen Nachweis hast.

DE-Mail:
Ist seit dem 31.08.2024 nicht mehr verfügbar. Bitte informiere Dich bei Deinem zuständigen Gericht welche alternativen Versandmethoden Dir nun zur Verfügung stehen.

EGVP:
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist eine Kommunikationsinfrastruktur, mit der seit 2004 von authentifizierten Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden können. Bitte informiere Dich bei Deinem Verwaltungs- / Amtsgericht, ob sie diese Versandmethode akzeptieren. Mehr Informationen dazu erhältst Du hier: https://egvp.justiz.de

Bund-ID:
Auch die Bund-ID soll in Zukunft als verifizierte Versandmethode in Kommunikation mit den Verwaltungs- / Amtsgerichten genutzt werden. Bitte informiere Dich, ob es auch bei Deinem Gericht der Fall ist. Mehr Informationen zur Bund-ID erhältst Du hier: https://id.bund.de/de

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